Das Schiedsgericht

Das Schiedsgericht ist oft der letzte Ausweg beim Streit um die Erbschaft. Das gemeinsam geerbte Einfamilienhaus kann nun einmal nur von einem der Kinder bewohnt werden. Das einziehende Kind muss die weiteren Geschwister auszahlen, diese Auseinandersetzung muss oft durch ein Schiedsgericht geklärt werden. Auch das geerbte Mietshaus erfordert von der Erbengemeinschaft oder auch von einem Alleinerben schwierige Entscheidungen ab.

Je nach Zustand des Gebäudes muss man überlegen: Was tun, verkaufen oder sanieren und behalten? Kredite lassen sich bei Erbengemeinschaften auch nur einstimmig beschlossen aufnehmen. Das Stimmrecht kann in der Erbengemeinschaft nach dem jeweiligen Erbanteil wahrgenommen werden. Besonderen Sprengstoff bieten bei möglichen Auseinandersetzungen, die Teilungsversteigerungen von Grundstücken. Jeder Erbe kann einzeln die Auseinandersetzung verlangen, so lässt sich unter Umständen eine Versteigerung oder ein Verkauf auch gegen den Willen der Miterben durchsetzen.

Der Nießbrauch

Ein Schiedsgericht wäre überflüssig wenn der Erblasser exakt festlegt, was mit dem Nachlass nach seinem Ableben geschehen soll. Eine Schenkung des eigen genutzten Wohneigentums noch zu Lebzeiten wäre eine Möglichkeit, um den Verwandten Vorteile und Einkünfte schon im Voraus zu sichern. Schenkende können sich mit einem Nießbrauch, das Nutzungsrecht an der Immobilie sichern. Durch Nutzungs- oder lebenslanges Wohnrecht können die Schenkenden trotzdem weiter in der Wohnung leben. Die notarielle Beurkundung der Schenkung, mit Eintragung der Gebrauchsrechte ist Pflicht.

Schiedsgericht  Klausel der Teilungsanordnung

Bei der Übergabe einer Immobilie sollte der Erblasser nicht nur Erben und Vermächtnisnehmer bestimmen, sondern zudem genau festlegen, welcher Nachfahre was bekommt. Die genaue Festlegung lässt sich mit einer Teilungsanordnung erreichen. Durch die Teilungsanordnung wird die Immobilie nur an einen Erben gegeben. Es kann auch bestimmt werden, dass die Erben ungleiche Werte erhalten. Die Begünstigten, deren Erbteil höher ist, müssten in diesem Fall den anderen einen anteiligen Ausgleich bezahlen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der Erblasser dies anders verfügt hat. Ein vorausschauender Erblasser kann noch eine Schiedsgerichtsklausel in das Testament aufnehmen. Falls es zu Erbstreitigkeiten kommt, müssten die Erben das vor einem Schiedsgericht klären. Die Anordnung des Schiedsgerichts verhindert, dass durch alle Instanzen prozessiert wird.

Tipp: Gerade bei größeren Objekten ist es günstig, wenn der Erblasser rechtzeitig ein Wertgutachten erstellen lässt.  Wenn bekannt ist, wie viel genau vererbt wird, kann er unter Umständen für einen finanziellen Ausgleich zwischen den Erben  sorgen. Einige Immobilien haben einen beträchtlichen Sanierungsbedarf, was ihren Wert mindert. Ungereimtheiten rufen erst recht das Schiedsgericht auf den Plan.

Wenn die selbst genutzte Immobilie dem Ehegatten als Alleinerben überlassen werden soll, haben die Kinder gesetzlich trotzdem ihren Pflichtteilanspruch. Sollte  kein erspartes Vermögen vorhanden sein ist die Ausbezahlung des Pflichtteils oft ein großes Problem und das könnte zum Verkauf der Immobilie führen. Diese Umstände ließen sich vermeiden, indem man mit den Kindern spricht und sie bittet, beim Notar einen Pflichtteilverzicht zu erklären.

Schiedsgericht – vom Erblasser vorherbestimmt aus gutem Grund

Erbstreitigkeiten werden in Deutschland sehr oft vor dem Schiedsgericht ausgetragen. Umfangreiche und verbissene Erbstreitigkeiten, zu deren Umfang möglicherweise auch noch Sachverständigengutachten gehören, können oft und schnell mal über drei Instanzen gehen. Solche Verfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen. Erbfälle bei denen zum Nachlass auch Unternehmensvermögen gehören könnten, schon durch die reine Verfahrensdauer, weit reichende Konsequenzen auslösen.

Prozesse vor staatlichen Gerichten sind grundsätzlich öffentlich, bei Erbauseinandersetzungen werden unabwendbar ganz private Dinge auch finanzielles öffentlich publik. Das kann nicht im Interesse des Erblassers und seiner Angehörigen sein. Dies alles sind gute Gründe für den Erblasser, im Testament eine Schiedsgerichts – Anordnung zu treffen. Der Erblasser kennt seine Familie und ahnt meist, dass die Auseinandersetzung des Erbes an die Beteiligten nicht friedlich verlaufen wird.

Durch die Einsetzung der Schiedsgerichtsklausel kann der Erblasser für Ruhe in der Familie sorgen. Außerdem kann er auch bereits zu Lebzeiten eine Auswahl der geeigneten Person, die als Schiedsrichter fungieren soll einsetzen. Er kann also dafür Sorge tragen, dass mit der Schlichtung jemand beauftragt wird, der die Familienverhältnisse kennt. Günstig wäre es, wenn ein Unternehmen betroffenen ist, das der/die Schiedsrichter auch damit vertraut ist. Gutes Hintergrundwissen erleichtert es einem Schiedsrichter zuweilen sehr, auch total verfahrene Situationen zu einer befriedigenden Lösung zu führen.

Die endgültige Entscheidung eines Schiedsgerichtes ist meist rascher zu bekommen, als ein Urteil des staatlichen Gerichts. Das Schiedsgericht hat meist nur eine Instanz. Es hat zudem die Möglichkeit, auf die Höhe der Vergütung eines Schiedsrichters Einfluss zu nehmen. Das Schiedsgerichtsverfahren ist im Normalfall zudem wesentlich günstiger, als ein langwieriges Verfahren über mehrere Instanzen hinweg, bei staatlichen Gerichten.

Die Bestimmung des Schiedsrichters liegt im Ermessen des Erblassers. Er sollte im Vorfeld mit dem ausgewählten Kandidaten Rücksprache halten dann weiß er auch gleich, ob sein Wunschkandidat willens ist, das Amt auszufüllen. Es ist empfehlenswert, einen Ersatzkandidaten zu benennen, falls der erste, im Testament bestimmte  Schiedsrichter seinerseits noch vor dem Erbfall stirbt.

Schiedsgericht – Nachlassstreitigkeiten

Erbauseinandersetzungen beruhen häufig entweder auf einer mehrdeutigen Ausdrucksweise des letzten Willens oder auf Vermögensbestimmungen des Erblassers, die er zu Lebzeiten gegenüber Dritten vereinbart hat. Durch diese unbestimmten Regelungen werden das gesetzliche Erb- oder auch das Pflichtteilsrecht beeinträchtigt. Meist sind dies Fälle, in denen ein Kind des Erblassers gegenüber den anderen begünstigt behandelt wird. Die Entscheidungen vor Gericht sind wegen der mehrdeutigen Auslegungen von Testamenten schlecht einschätzbar. Es empfiehlt es sich grundsätzlich zunächst eine einvernehmliche Lösung abseits von Schiedsgerichten zu suchen. Erst wenn dies absolut nicht realisierbar ist, sollte man beim Schiedsgericht die eigenen Interessen gerichtlich durchsetzen.